- Geltungsbereich und Zweck
Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze und Maßnahmen, die in der Spielbank Cottbus im Bereich des verantwortungsvollen Spielens Anwendung finden. Die Regelungen gelten für alle Personen, die die Spielbank Cottbus an der Adresse Str. der Jugend 117-119, 03046 Cottbus, Deutschland, besuchen und an den dort angebotenen Spielen teilnehmen.
Der Betrieb der Spielbank Cottbus erfolgt im Einklang mit den geltenden deutschen Glücksspielvorschriften und den Anforderungen des Landes Brandenburg. Verantwortungsvolles Spielen ist ein verbindlicher Bestandteil des Betriebskonzepts der Spielbank und keine freiwillige Zusatzleistung.
- Rechtliche Grundlagen
Die Spielbank Cottbus unterliegt den glücksspielrechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburg. Der Betrieb erfolgt unter staatlicher Konzession. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Spielerschutz ist verpflichtend und wird durch die zuständigen Landesbehörden überwacht.
Die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG ist der staatliche Glücksspielanbieter für die Spielbanken im Land Brandenburg und damit auch für den Betrieb der Spielbank Cottbus verantwortlich. Die Unternehmensgruppe hat im Dezember 2022 das Zertifikat der European Casino Association (ECA) für verantwortungsvolles Spielen erhalten. Dieses Zertifikat bestätigt die Einhaltung eines definierten Mindeststandards für Spielerschutz in europäischen landbasierten Casinos.
3. Mindestalter und Zugangskontrolle
3.1 Mindestalter
Die Teilnahme an Spielen in der Spielbank Cottbus ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt zur Spielbank verweigert.
3.2 Ausweispflicht
Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Spielbank einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Die Spielbank ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn kein gültiger Ausweis vorgelegt wird oder Zweifel an der Volljährigkeit bestehen.
3.3 Zutrittsverweigerung
Die Spielbank behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Spielbetrieb auszuschließen, wenn Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen, eine Selbstsperre oder Fremdsperre besteht oder gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt sind.
4. Instrumente des Spielerschutzes
4.1 Selbstsperre
Spieler haben die Möglichkeit, sich freiwillig vom Spielbetrieb ausschließen zu lassen. Eine Selbstsperre kann für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft beantragt werden. Die Spielbank ist verpflichtet, gesperrte Personen vom Spielbetrieb fernzuhalten.
4.2 Fremdsperre
Neben der Selbstsperre besteht die Möglichkeit einer Fremdsperre, die durch Dritte oder durch die Spielbank selbst veranlasst werden kann, wenn konkrete Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorliegen. Die Fremdsperre wird nach den geltenden landesrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
4.3 Zeit- und Einsatzbegrenzungen
Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen stellt die Spielbank Cottbus Informationen zu Möglichkeiten der persönlichen Zeit- und Einsatzbegrenzung bereit. Spieler werden darüber informiert, wie sie ihr Spielverhalten eigenverantwortlich kontrollieren können.
4.4 Mitarbeiterschulung
Das Personal der Spielbank Cottbus wird regelmäßig im Bereich Spielerschutz geschult. Mitarbeiter sind angehalten, Anzeichen problematischen Spielverhaltens zu erkennen und entsprechend den internen Verfahren zu handeln. Dies umfasst insbesondere die Ansprache betroffener Personen sowie die Weiterleitung an zuständige Stellen.
5. Informationspflichten gegenüber Spielern
Die Spielbank Cottbus stellt Besuchern Informationen über die Risiken des Glücksspiels sowie über verfügbare Hilfsangebote zur Verfügung. Diese Informationen sind im Haus zugänglich und umfassen Hinweise auf regionale und bundesweite Beratungsangebote für Personen mit problematischem Spielverhalten.
Spieler werden darauf hingewiesen, dass Glücksspiel mit finanziellen Risiken verbunden ist und dass die Gewinnchancen statistisch zugunsten des Anbieters ausgestaltet sind. Die Spielbank ist nicht verpflichtet, individuelle Spielergebnisse zu garantieren oder Verluste auszugleichen.
6. Hinweise für Spieler
Spielbank Cottbus empfiehlt allen Besuchern, folgende Grundsätze zu beachten:
- Spielen Sie ausschließlich mit Beträgen, deren Verlust Sie sich leisten können.
- Legen Sie vor Spielbeginn ein persönliches Zeit- und Budgetlimit fest und halten Sie dieses ein.
- Betrachten Sie das Spielen als Freizeitaktivität, nicht als Einkommensquelle.
- Spielen Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder in emotional belastenden Situationen.
- Suchen Sie Hilfe, wenn Sie das Gefühl haben, die Kontrolle über Ihr Spielverhalten zu verlieren.
7. Hilfsangebote und Beratung
Personen, die Anzeichen einer Spielsucht bei sich oder anderen feststellen, können sich an folgende Stellen wenden:
- Regionale Suchtberatungsstellen im Land Brandenburg
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Telefonberatung zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00 (kostenfrei, täglich erreichbar)
- Landesstelle Glücksspielsucht Brandenburg
Die Spielbank Cottbus kooperiert mit den zuständigen Beratungseinrichtungen und stellt auf Anfrage entsprechende Kontaktinformationen bereit.
8. Kontakt
Für Fragen zu den Regelungen des verantwortungsvollen Spielens oder zur Beantragung einer Selbstsperre kann direkt Kontakt zur Spielbank Cottbus aufgenommen werden:
Spielbank Cottbus
Str. der Jugend 117-119
03046 Cottbus
Deutschland
Telefon: +49 355 381 86 25
Öffnungszeiten: täglich 14:00 bis 03:00 Uhr

